November
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Donnerstag
Ihr Garten ist ein Lebensraum, der mit den Jahreszeiten sein Gesicht verändert und so verschiedene Arbeiten erforderlich macht und auch ermöglicht.
Um die Arbeiten im Garten im Einklang mit der Natur erledigen zu können, gilt vom 1. März bis zum 30. September ein bundesweites Verbot des Gehölzschnittes. In dieser Zeit dürfen weder Laubbäume, Hecken, Gebüsche noch andere Gehölze abgeschnitten oder bis auf den Wurzelstock zurückgeschnitten werden. Form- und Pflegeschnitte hingegen sind erlaubt. Daher sind Arbeiten wie die Laubbaumfällung und der Heckenrückschnitt nicht zu jeder Zeit möglich.
Was dürfen wir für Sie tun?
Neben den saisonalen Arbeiten wie Gartengestaltung, Gartenpflege, Laubbaumfällung und Dachbegrünung sind viele Arbeiten das ganze Jahr über ausführbar. Pflasterarbeiten, Verlegung von Feinsteinzeug und Keramikplatten, Schwimm- und Zierteichbau, Zaunbau, Holzterrassenbau, Erdbewegungsarbeiten, Kellertrockenlegung, Poolbau und unser eigener Containerdienst können über das ganze Jahr durchgeführt werden. Hierbei werden wir allenfalls durch Frost oder andere witterungsabhängige Widrigkeiten zur Pause gezwungen.